Wohnungs– und Mietverwaltung.
Qualifiziert. Engagiert.

Seit Gründung unseres Unternehmens im Jahre 1983 beschäftigen wir uns ausschließlich mit der Verwaltung von Wohnungseigentum und der Miethausverwaltung.

Ein Höchstmaß an Professionalität und Engagement ist dabei für uns selbstverständlich. Ebenso wie die hohe Qualifizierung unseres Teams.

Die hier dargestellten Leistungen stellen nur einen kleinen Auszug aus dem gesamten Leistungsspektrum dar.

WEG-Verwaltung

(Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz)

Kaufmännische Verwaltung

  • Führen der gemeinschaftlichen Bankkonten (Giro- und Rückstellungskonten auf den Namen der Wohnungseigentümer)
  • Führen einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
  • Erstellen einer leicht verständlichen Hausgeldabrechnung in den ersten Monaten des Jahres
  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes

Technische Verwaltung

  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch mindestens einmal jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen zur Werterhaltung und um Schäden frühzeitig zu erkennen
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
  • Ausschreibung, Vergabe und Abnahme von Instandsetzungsarbeiten
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Besondere Leistungen

Neben den Grundleistungen der Verwaltung, welche unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt sind, erbringen wir zusätzliche Mehrleistungen, die für die Wohnungseigentümer kostenfrei sind. Dies sind unter anderem:

  • Ausarbeitung von Beschlussentwürfen, damit ein zügiger Ablauf der Eigentümerversammlung gewährleistet ist
  • Versand des Versammlungsprotokolls in der Regel bereits 2-3 Tage nach der Versammlung
  • Erstellung eines Geldbestandsnachweises (Status) zum Ende des Wirtschaftsjahres
  • Auf Wunsch werden dem Beirat die Unterlagen und Belege außer Haus zur Verfügung gestellt, damit die Belegprüfung in Ruhe durchgeführt werden kann

Mietverwaltung



Kaufmännische Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von rechtssicheren Mietverträgen
  • Überwachung des Mieteingangs / Mahnung säumiger Mieter
  • Führung der Mietkautionen
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
  • Abrechnung der Betriebskosten
  • Führen sämtlichen Schriftverkehrs mit dem Mieter

Wohnungsübergabe

  • Abnahme bzw. Übergabe der Wohnung
  • Erfassen sämtlicher Zählerstände zur späteren Abrechnung
  • Weiterleitung der Zählerstände an die entsprechenden Versorgungsunternehmen
  • Erstellen eines Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls

Technische Verwaltung

  • Kontrolle des baulichen Zustandes
  • Einholen von Vergleichsangeboten
  • Vergabe und Überwachung von Aufträgen an Handwerker und Firmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  • Bei Bedarf Einstellung und Überwachung von Hausbesorgungspersonal